Häufige Fragen
Was Sie vor einer Beauftragung wissen sollten: zum Ablauf, zum Leistungsumfang und zu den Voraussetzungen vor Ort. Ist Ihre Frage nicht dabei, schreiben Sie uns.
Allgemeines
Wann ist ein Kfz-Gutachten sinnvoll?
Eine Begutachtung lohnt sich, wenn Sie:
- einen Gebrauchtwagen kaufen oder verkaufen und eine belastbare Preiseinschätzung brauchen
- Minderwerte und voraussichtliche Reparaturkosten kennen möchten
- ein Fahrzeug in Zahlung geben oder nehmen
- eine Bewertung zur Vorlage beim Finanzamt benötigen
- eine Leasingrücknahme vorbereiten
Der häufigste Fall ist der erste: Sie haben ein Fahrzeug gefunden, das weit entfernt steht, und möchten wissen, was Sie dort erwartet, bevor Sie hinfahren.
Was kostet eine Begutachtung?
Der Preis richtet sich nach zwei Dingen: dem Wert des Fahrzeugs und seinem Alter.
Der Wert ist immer der Brutto-Verkaufspreis aus der Anzeige oder am Fahrzeug. Je höher er ist, desto höher ist unsere Absicherung und damit der Preis. Ältere Fahrzeuge sind erfahrungsgemäß aufwendiger: mehr Mängel, mehr Fotos, mehr Zeit. Deshalb gibt es zusätzlich eine Staffelung nach Alter.
Den für Ihr Fahrzeug gültigen Preis sehen Sie im Anfrageformular, bevor Sie verbindlich beauftragen. Bitte geben Sie den Fahrzeugwert korrekt an. Eine nachträgliche Korrektur bedeutet eine Umbuchung und kostet Sie Zeit.
Wer begutachtet mein Fahrzeug?
Ein zertifizierter Kfz-Sachverständiger aus der Region, in der das Fahrzeug steht. Unsere Sachverständigen arbeiten unabhängig und neutral: Sie werden von uns beauftragt, nicht vom Verkäufer, und haben kein Interesse am Zustandekommen des Kaufs.
Welcher Sachverständige Ihren Auftrag übernimmt, hängt vom Standort des Fahrzeugs ab. Er vereinbart den Besichtigungstermin direkt mit dem Verkäufer.
Wo prüfen Sie? Geht das auch im Ausland?
Deutschlandweit, ob das Fahrzeug in St. Peter-Ording steht oder bei Oberammergau.
Im grenznahen Ausland ist eine Prüfung in Einzelfällen nach vorheriger Absprache möglich. Wegen der längeren Anfahrt fallen dabei in der Regel Aufpreise an. Fragen Sie uns bitte vorab an, dann sagen wir Ihnen, ob und zu welchem Preis es geht.
In welcher Sprache bekomme ich das Protokoll?
Beim PKW Check und beim Oldtimer Check können Sie zwischen Deutsch, Englisch, Französisch und Dänisch wählen. Die Sprache legen Sie bei der Beauftragung fest, danach lässt sie sich für diesen Auftrag nicht mehr ändern. Alle übrigen Leistungen werden auf Deutsch dokumentiert.
Ein Hinweis vorab: Übersetzt wird die Checkliste, also der überwiegende Teil des Protokolls. Was der Sachverständige vor Ort selbst formuliert, etwa die Beschreibung eines Mangels oder eines Schadens, steht auch dann auf Deutsch im Protokoll.
Welche Daten brauchen Sie von mir?
Damit ein Sachverständiger losfahren kann, brauchen wir:
- Marke und Modell
- Fahrzeug-, Angebots- oder Chiffrenummer, gern auch den Link zur Anzeige
- den Fahrzeugwert in Euro (Brutto-Verkaufspreis aus der Anzeige)
- Leistung in kW und Kraftstoffart
- Jahr der Erstzulassung und Laufleistung
- Ansprechpartner, Adresse und Kontaktdaten des Verkäufers
Hilfreich ist außerdem, wenn Sie vorab geklärt haben, ob eine Hebebühne genutzt und eine Probefahrt durchgeführt werden kann und ob der Verkäufer Ihnen das Fahrzeug reserviert.
Kann ich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig prüfen lassen?
Bitte beauftragen Sie eine Begutachtung pro Fahrzeug. Zu jedem Auftrag gehören eigene Fahrzeugdaten, ein eigener Standort und ein eigener Ansprechpartner. Zusammengefasst ließe sich das nicht sauber zuordnen.
Mehrere Aufträge nacheinander sind selbstverständlich möglich.
Wie kann ich bezahlen?
Zurzeit per Überweisung im Voraus.
Wir wissen, dass Vorkasse Vertrauen verlangt. Sie ist für uns bislang der sicherste Weg gewesen, und wir arbeiten daran, weitere Zahlarten anzubieten.
Ihr Auftrag geht in die Disposition, sobald der Zahlungseingang bestätigt ist. Das geht deutlich schneller, wenn Sie uns den Überweisungsbeleg schicken. Ein Screenshot genügt.
Ablauf
Wie läuft eine Beauftragung ab?
Zuerst und unbedingt: Holen Sie das Einverständnis des Verkäufers ein. Eine mündliche Zusage genügt, sie ist aber Voraussetzung für die Prüfung.
Danach füllen Sie das Anfrageformular aus: Fahrzeugdaten, Standort, Kontaktdaten des Anbieters. Bitte so genau wie möglich; jede Unklarheit kostet später einen Anruf und damit Zeit.
Nach Zahlungseingang geht der Auftrag an einen Sachverständigen in der Region des Fahrzeugs. Er vereinbart den Termin mit dem Verkäufer, prüft vor Ort und erstellt anschließend das Protokoll.
Wie geht es nach der Beauftragung weiter?
Ihr Auftrag wartet zunächst auf den Zahlungseingang. Schicken Sie uns den Überweisungsbeleg, dann geben wir ihn sofort frei, statt auf die Bankbestätigung zu warten.
Anschließend übernimmt ein Sachverständiger vor Ort und vereinbart den Besichtigungstermin. Sobald der Termin steht, informieren wir Sie.
Nach der Prüfung wird das Protokoll erstellt und geprüft. Das dauert etwas. Ein Gutachten, das noch am selben Abend fertig ist, wäre keines.
Wie lange dauert es, bis der Sachverständige am Fahrzeug ist?
Das hängt an drei Dingen:
- Zahlungseingang: vorher startet der Auftrag nicht. Mit Überweisungsbeleg geht es am schnellsten.
- Standort: der zuständige Sachverständige plant seine Termine in der Regel einige Tage im Voraus.
- Mitwirkung des Verkäufers: er muss einverstanden sein und einen Termin anbieten können.
Sobald ein Termin vereinbart ist, erhalten Sie das genaue Datum von uns.
Wie lange dauert es bis zum fertigen Gutachten?
Nach dem Prüftermin brauchen wir für einen Check in der Regel wenige Werktage.
Mit gebuchter Marktwertbewertung kommt die Recherche zur Marktwertermittlung hinzu, bei Oldtimern, Wohnmobilen, Motorrädern und Nutzfahrzeugen der höhere Aufwand für Spezialfahrzeuge. In diesen Fällen dauert es entsprechend länger.
Wie läuft ein Check vor Ort ab?
Der Sachverständige fährt zum Fahrzeug und bespricht mit dem Anbieter den Ablauf: Probefahrt möglich? Papiere da? Hebebühne nutzbar?
Dann prüft er:
- er arbeitet eine Checkliste von über 150 Merkmalen ab
- er dokumentiert alles mit einer ausführlichen Fotostrecke
- er prüft die Funktion der Ausstattung
- er macht eine gründliche Durchsicht, einen Probelauf des Antriebs und eine kurze Probefahrt
- er misst die Lackschichtdicken an allen Karosserieteilen, um Unfallschäden zu erkennen
- er begutachtet den Unterboden, sofern eine Hebebühne verfügbar ist
Sie selbst sind bei einem Check nicht dabei. Sie erhalten im Anschluss das fertige Protokoll als PDF.
Wie läuft die Marktwertbewertung ab?
Vor Ort genau wie ein Check. Danach kommt der Unterschied: Der Sachverständige ermittelt zusätzlich den Marktwert des Fahrzeugs, auf Basis des festgestellten Zustands, der wertbeeinflussenden Faktoren und aktueller Vergleichsangebote.
Sie buchen die Marktwertbewertung bei der Beauftragung dazu. Sie ist im Anfrageformular bereits vorausgewählt und lässt sich dort abwählen; der Preis steht ebenfalls dort.
Wo bekomme ich mein fertiges Gutachten?
Sobald das Protokoll freigegeben ist, benachrichtigen wir Sie per E-Mail und stellen Ihnen das Gutachten digital zur Verfügung: das Check-Protokoll als PDF, dazu die Fotodokumentation.
Leistungen
Was ist ein Check?
Die manuelle Zustandsbewertung eines Fahrzeugs: eine Checkliste der wichtigsten Merkmale und Bauteile, dokumentiert mit aussagekräftigen Fotos. Wie viele Merkmale bewertet werden, hängt von der Fahrzeugart ab.
Ein Check ist vergleichbar mit einer Inspektion, enthält aber deutlich mehr Funktionsprüfungen. Von TÜV und Hauptuntersuchung unterscheidet er sich dadurch, dass sicherheitsrelevante Messungen wie die Bremsprüfung am Prüfstand oder die Ermittlung von Emissionswerten nicht stattfinden.
Die Bewertung folgt dem Ampelprinzip:
- Rot: schwerer Mangel, Betriebs- oder Fahrsicherheit beeinträchtigt
- Gelb: leichter Mangel, Wert oder Optik beeinträchtigt
- Grün: in Ordnung, Gebrauchsspuren entsprechend Alter und Laufleistung
Was ist die Marktwertbewertung?
Eine Ergänzung zum Check: Zusätzlich zum Zustandsbericht erhalten Sie den vom Sachverständigen ermittelten Marktwert des Fahrzeugs und die Faktoren, die ihn beeinflussen.
Liegt der Marktwert deutlich unter dem geforderten Preis, haben Sie ein belastbares Argument für die Preisverhandlung.
Brauche ich die Marktwertbewertung?
Der Check sagt Ihnen, in welchem Zustand das Fahrzeug ist. Die Marktwertbewertung sagt Ihnen zusätzlich, was es wert ist.
Sie ist für jede Fahrzeugart zubuchbar. Wenn Sie nur den Zustand wissen wollen, wählen Sie sie im Anfrageformular einfach ab.
Was ist ein Oldtimer Kurzgutachten?
Sichtung, Funktionsprüfung und Probefahrt eines mindestens 25 Jahre alten Fahrzeugs, mit Ermittlung von Markt- und Wiederbeschaffungswert zur Versicherungseinstufung.
Bewertet werden:
- Oberfläche und Lackierung
- Karosserie
- Motorraum, Motor und Antrieb
- Fahrwerk
- Innenraum und Kofferraum
- Gesamtzustand
Dazu kommt eine datenbankgestützte Marktbeobachtung. Am Ende steht eine Zustandsnote für den Gesamtzustand.
Eine Probefahrt setzt eine gültige Zulassung und die technischen Voraussetzungen voraus.
Was ist ein Oldtimer Vollgutachten?
Die ausführliche Variante. Bewertet werden, jeweils hinsichtlich Originalität, Abnutzung und Verschleiß:
- Karosserie, Lack, Chrom und Zierrat, Glas
- Innenausstattung
- Technik, Motor und Getriebe
- Achsen und Bremsen
- Fahrverhalten
Anders als beim Kurzgutachten erhält jedes einzelne Prüfmerkmal eine eigene Zustandsnote. Auffällige Vorschäden werden dargestellt, wertbeeinflussende Faktoren wie Umbauten oder der Stand der Hauptuntersuchung eingeschätzt.
Welches Oldtimer-Gutachten ist das richtige für mich?
- Check: Zustandsbewertung nach dem Ampelprinzip. Keine Wertermittlung, keine Prüfung auf Originalität, keine Versicherungseinstufung.
- Kurzgutachten: eine Zustandsnote für den Gesamtzustand, mit Wertermittlung und Versicherungseinstufung.
- Vollgutachten: eine Zustandsnote für jedes Prüfmerkmal, mit Wertermittlung, Versicherungseinstufung und Prüfung auf Originalität.
Geht es Ihnen um den Kauf, reicht meist der Check. Geht es um die Versicherung, brauchen Sie mindestens das Kurzgutachten.
Welche Leistung passt zu meinem Fahrzeug?
Zuerst die Fahrzeugart. Danach richtet sich, welche Leistungen überhaupt zur Auswahl stehen:
- PKW: bis 26 Jahre, zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 t
- Oldtimer: ab 26 Jahre, bis 3,5 t
- Motorrad: zwei- und dreirädrige Fahrzeuge unter 26 Jahren; ältere gelten als Oldtimer
- Wohnmobil und Wohnwagen: Reisemobile und Anhänger
- Nutzfahrzeuge: über 3,5 t
Dann die Frage, was Sie wissen wollen: Der Zustand allein ist der Check. Brauchen Sie zusätzlich eine Aussage zum Wert, buchen Sie die Marktwertbewertung dazu. Für Oldtimer gibt es daneben das Kurz- und das Vollgutachten als eigenständige Bewertungen.
Mein Fahrzeug liegt über der Wertgrenze. Was nun?
Unsere Standardleistungen gelten bis zu einer bestimmten Wertobergrenze je Fahrzeugart. Darüber, und bei Fahrzeugen mit besonderen Merkmalen wie umfangreicher Sonderausstattung, begutachten nur besonders qualifizierte Sachverständige, und wir kalkulieren individuell.
Stellen Sie in diesem Fall bitte eine Anfrage. Sie erhalten von uns unverbindlich ein Angebot.
Voraussetzungen und Hinweise
Warum brauche ich das Einverständnis des Verkäufers?
Ohne Einverständnis findet keine Begutachtung statt. Der Sachverständige betritt fremdes Eigentum und arbeitet am Fahrzeug eines anderen. Sie sind verpflichtet, dieses Einverständnis vorab einzuholen. Eine mündliche Zusage genügt.
Wird die Prüfung vor Ort verweigert oder verhindert, entstehen Ihnen unnötige Kosten. Dazu zählt:
- wiederholtes Vertrösten bei der Terminvereinbarung
- Verweis des Sachverständigen vom Gelände
- Nichtvorstellen des Fahrzeugs
- Untersagung der Lackdickenmessung
- Untersagung der Unterbodenbegutachtung mittels Hebebühne
- Untersagung von Fahrzeugfotos
- Untersagung einer Probefahrt oder ein zugeparktes Fahrzeug
Leerfahrten des Sachverständigen werden Ihnen als Fahrtkostenpauschale berechnet. Bei Abbruch nach Beginn der Begutachtung gibt es keine Erstattung.
Ein Nebeneffekt, der es wert ist, erwähnt zu werden: Wer eine neutrale Prüfung ablehnt, hat dafür meist einen Grund.
Was sollte ich vor der Begutachtung klären?
Fünf Fragen, am besten vor der Beauftragung:
- Ist der Anbieter einverstanden und unterstützt die Prüfung?
- Ist das Fahrzeug von allen Seiten frei zugänglich, also nicht zugeparkt und im Winter schneefrei?
- Ist es zugelassen und fahrbereit? Eine kurze Probefahrt gehört zum Leistungsumfang, setzt aber eine Haftpflichtversicherung oder ein freigegebenes, geschlossenes Betriebsgelände voraus.
- Gibt es vor Ort oder in einer nahen Werkstatt eine Hebebühne oder Grube?
- Liegen alle Fahrzeugpapiere zum Termin am Fahrzeug bereit?
Falls das Fahrzeug nicht zugelassen ist: Rote Kennzeichen muss der Verkäufer stellen und zum Termin am Fahrzeug angebracht haben. Unsere Sachverständigen dürfen aus rechtlichen Gründen keine bereitstellen.
Was passiert, wenn Bedingungen vor Ort fehlen?
Dann kann der Sachverständige einzelne Bauteile nicht beurteilen, und die Aussagekraft des Gutachtens sinkt. Für Umstände, die er nicht zu vertreten hat, gibt es keinen Preisnachlass.
- Schlechter Zugang: ist das Fahrzeug zugeparkt, entfällt die Probefahrt; Mängel lassen sich nur eingeschränkt beurteilen.
- Nicht fahrbereit: kein Probelauf, keine Probefahrt, und die Hebebühne ist nicht erreichbar.
- Nicht zugelassen: Probefahrt nur auf dem Gelände, sofern das dort möglich ist.
- Keine oder belegte Hebebühne: Abstriche bei der Unterbodenbegutachtung. Bei LKW und Wohnmobilen ist eine Hebebühne gewichtsbedingt ohnehin nicht immer möglich.
Deshalb lohnt es sich, diese Punkte vorab zu klären.
Ich bin mit dem Gutachten nicht zufrieden. Was kann ich tun?
Melden Sie sich bei uns. Wir sehen uns jeden Fall genau an. Rückmeldungen zu Gutachten sind für uns die wichtigste Qualitätskontrolle, die wir haben.
Bitte beachten Sie, dass eine Mängelanzeige nur innerhalb von 20 Tagen nach Auftragsabschluss möglich ist.
Kann ich einen Auftrag widerrufen?
Ja, solange das Protokoll der Begutachtung noch nicht erstellt, die Leistung also noch nicht vollständig erbracht ist.
Nach dem Widerruf erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Erst damit ist der Widerruf wirksam. Sie erhalten dann eine Gutschrift des gezahlten Betrages abzüglich angefallener Gebühren, erstattet auf dem Weg, auf dem Sie gezahlt haben.
Die Einzelheiten stehen in unserem Widerrufsrecht.
Wann fallen Gebühren an?
In drei Fällen:
- Falsche Fahrzeug- oder Preiskategorie bei der Beauftragung. Dann ist eine Umbuchung oder ein Widerruf nötig. Bei einer Umbuchung zahlen Sie die Differenz nach oder bekommen sie erstattet; bei einem Widerruf vor der Begutachtung erhalten Sie den Betrag abzüglich Bearbeitungsgebühr und gegebenenfalls Fahrtkostenpauschale zurück.
- Leerfahrt. Kommt die Begutachtung aus Gründen nicht zustande, die beim Anbieter liegen, wird die Fahrtkostenpauschale fällig.
- Widerruf nach Zuweisung eines Sachverständigen. Die Höhe richtet sich danach, wie weit der Auftrag fortgeschritten ist.
Deshalb der wichtigste Rat auf dieser Seite: Prüfen Sie vor der Beauftragung Fahrzeugwert, Fahrzeugart und das Einverständnis des Anbieters.
Meine Frage ist nicht dabei.
Dann schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir antworten in der Regel am selben oder am nächsten Werktag.
Für jede Fahrzeugart die passende Begutachtung: vor Ort, deutschlandweit, durch neutrale Sachverständige.