Unfall? Unverschuldet? Eigenes Gutachten!
Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten?
Die Versicherung des Unfallverursachers wird Ihnen schnell und unkompliziert einen Gutachter schicken, damit Sie als Opfer keinen Aufwand haben und das Prozedere schnell hinter sich bringen können.
Doch seien Sie sich bewusst, dass die Versicherung des Gegners in erster Linie die eigenen Kosten so gering wie möglich halten will; Ihre Interessen treten da in den Hintergrund! Wenn die Versicherung einen Gutachter beauftragt, fallen diese Gutachten meist nachteilig für den Geschädigten aus. Auch wenn die Unfallgutachter verpflichtet sind objektiv zu arbeiten, können Sie Fakten unterschiedlich interpretieren bzw. anders Auswerten.
Als Geschädigter sind Sie nicht verpflichtet, sich auf das Gutachten eines Versicherungsgutachters zu verlassen. Diese Begutachtung durch die Versicherung sollten Sie trotzdem nicht verweigern. Ihnen steht es grundsätzlich frei trotzdem selbst einen Sachverständigen zu beauftragen, damit dieser Beweise sichern kann und den Schadensumfang sowie die Schadenshöhe ermittelt.
Daher ist es wichtig, dass Sie einen eigenen Unfall-Gutachter beauftragen. Denn nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch der Restwert und Wertminderung des Fahrzeugs sowie die zu erwartenden Ausfallzeiten müssen kalkuliert werden. Nur wenn all diese Faktoren berücksichtigt werden, kann der Schaden im vollen Umfang beziffert werden.
Wer zahlt das Gutachten?
Wenn Sie keine Schuld oder Teilschuld am Unfall haben, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das Gutachten eines „unabhängigen und vereidigten Sachverständigen“ vollständig bezahlen.
Auch dann, wenn die Versicherung bereits einen eigenen Gutachter beauftragt hat!
Ja, es gibt die sogenannte „Bagatellgrenze“. Nur wenn der voraussichtliche Schaden an Ihrem Fahrzeug über etwa 1.000,- € ist, muss der Gutachter inkl. aller Kosten vom Schädiger/ seiner Haftpflichtversicherung übernommen werden.
Sollten die Kosten für die Reparatur also weniger als 1.000 Euro sein, ist objektiv gesehen kein Gutachten des Schadens nötig. Dann wird der Gutachter das Gutachten nur als Reparaturkostenvoranschlag ausfertigen, und dieser wird dann wiederum von der Versicherung übernommen.
Sie sehen selbst, bei unseren ausgewählten Fotos auf dieser Seite, dass teilweise kleine fast unscheinbare Parkrempler bereits hohe Reparaturkosten verursachen können.
Auch wenn die Versicherung anbietet, dass für Schäden von bis zu 3.000 € kein Kfz-Gutachten nötig ist und ein Kostenvoranschlag ausreicht können Sie trotzdem ein Gutachten verlangen. Die Versicherung muss den Gutachter inklusive der Kosten bezahlen.
Dazu wird Sie unser Gutachter in vollem Umfang beraten.
Er wird seine Leistung direkt mit der Versicherung abrechnen – Ihnen entstehen keine Kosten.
Sollte die Schuldfrage allerdings nicht eindeutig klar sein, empfehlen wir: suchen Sie zuerst einen Anwalt für Verkehrsrecht auf und besprechen mit ihm das weitere Vorgehen. Sie könnten sonst die vollen Kosten des Gutachtens selbst tragen müssen. Das sollte nach Möglichkeit vermieden werden, denn auch bei Teilschuld Kann die eigene Kaskoversicherung evtl. die Schadensregulierung übernehmen.
Oftmals stellt sich aber die Frage:
„reicht nicht auch ein Kostenvoranschlag der Werkstatt?“
Ein Kostenvoranschlag durch die Werkstatt kann kein Gutachten ersetzen! Denn dieser besitzt keine Beweiskraft. Sollte es zu Unstimmigkeiten mit der Werkstatt oder der Versicherung kommen, haben Sie mit einem Gutachten auch gleich noch einen Beweis an der Hand.
Bei einem Kostenvoranschlag wird Ihnen auch keine Wertminderung des Fahrzeugs ermittelt, geschweige denn die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung.
Sie sehen auch an unseren Beispielen hier, dass selbst vermeintliche „Kleinigkeiten“ einen hohen Reparaturwert haben können, welchen Sie auch bei einem späteren Verkauf Ihres Fahrzeugs spüren werden. Nur mit einem Gutachten kann der zukünftige Käufer den Schadensumfang sowie den Reparaturweg beim Verkauf des Fahrzeugs nachvollziehen.
Was enthält das Schadensgutachten?
☞Fahrzeugdaten inkl. Pflegezustand, Kilometerstand etc.
☞kompletter Schadensumfang inkl. aller benötigten Ersatzteile und Preise
☞die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs
☞die zu erwartenden Reparaturkosten
☞der Reparaturweg und die voraussichtliche Dauer
☞Restwert Sowie auch die Wertminderung
☞der Wiederbeschaffungswert
☞die Nutzungsausfallgruppe sowie die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung
Die Schadens- Gutachter in Ihrer Nähe wurden von öffentlich-rechtlichen Institutionen
zum Beispiel der Industrie- und Handelskammer geprüft.
Sie haben ihr außerordentliches Wissen
auf dem Gebiet der Schadens- oder Unfallanalyse unter Beweis gestellt.
diese Sachverständigen arbeiten:
☞unparteiisch
☞unabhängig
☞weisungsfrei
☞gewissenhaft







Unser Tip zum Schluß:
Sie müssen keine Rechtsschutzversicherung einschalten.
Sie können einen Rechtsanwalt einschalten
diese Kosten werden in der Regel auch von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Wie läuft solch ein Unfall- oder Schadensgutachten ab?
- Sie beauftragen das Unfallgutachten bei einem Gutachter in IHrer Nähe
- Der Gutachter ruft Sie zur Terminvereinbarung & weiteren Beratung an
- zum Termin vorort:
- Aufnahme der Fahrzeugdaten inkl. Pflegezustand, Kilometerstand etc.
- Schadensaufnahme
- Fotodokumentation aus allen Perspektiven von Ihrem Fahrzeug und den entstandenen Schäden
- Wenn nötig und möglich werden dabei auch Anbauteile entfernt, um Schäden unter den Anbauteilen festzustellen oder auszuschließen
- Lackschichtstärkenmessung an der Außenkarosserie, um eventuell reparierte Vorschäden festzustellen oder auszuschließen
- bei der Besichtigung wird das Reifenprofil Ihres Fahrzeugs geprüft
- je nach Schadenart wird auch eine kurze Probefahrt oder ein Probelauf durchgeführt, um Lenkung und Funktionen zu prüfen
- ggf. wird einen Termin zur Achsvermessung vor der Reparatur, um eventuelle Schäden am Fahrwerk feststellen oder ausschließen zu können, vereinbart
- die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs wird festgestellt
- Nach der Begutachtung wertet der Gutachter alle Details in seinem Büro aus
- die Nachbearbeitung beinhaltet unter Anderem:
- Ermittlung aller benötigten Ersatzteile und Preise - die zu erwartenden Reparaturkosten
- der Reparaturweg und die voraussichtliche Dauer
- Ermittlung des Schadenswerts
- Berechnung des Restwerts
- Ermittlung der Wertminderung
- Berechnung des Wiederbeschaffungswerts
- und Ermittlung der Nutzungsausfallgruppe sowie die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung
- dieses Gutachten ist rechtlich verwertbar und somit als Beweissicherung bei eventuellen Gerichtsverhandlungen zugelassen
- Im fertigen Unfallgutachten sind alle Informationen vom Sachverständigen aufgeführt, die von der gegnerischen Versicherung benötigt werden, um Ihren Schaden zu regulieren
- Nach Fertigstellung des Gutachtens bekommen Sie das vollständige Dokument
- der Gutachter versendet das Gutachten an alle weiteren Parteien (Werkstatt, Versicherung und evtl. Rechtsanwalt)