FAQ
Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen. Im ersten Teil finden Sie den Demo- Protokolle in allen zur Verfügung stehenden Sprachen. |
On this page you will find the answers to the most frequently asked questions. In the first part you will find the demo protocols in all available languages. |
Hinweise
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, indem Sie unser Kontaktformular ausfüllen. Wir prüfen jeden Fall genau und sind bei Problemen an Kundeninformationen sehr interessiert.
Hinweis: Eine Mängelanzeige ist nur innerhalb von 20 Tagen nach Auftragsabschluss möglich.
Wir möchten Sie an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, das mündliche Einverständnis des Fahrzeuganbieters für eine Begutachtung durch einen Kfz-Sachverständigen einzuholen. Dies ist für eine fachgerechte Fahrzeugbegutachtung notwendig.
Ein Nichtzustandekommen einer Begutachtung oder ein Abbruch wegen Verweigerung des Anbieters durch:
- mehrmaliges Vertrösten des Kfz-Sachverständigen bei der Terminvereinbarung, sodass letztlich kein Zustandekommen eines Begutachtungstermins möglich ist
- den Verweis des Kfz-Sachverständigen vom Gelände
- das Nichtvorstellen des Fahrzeuges aus unterschiedlichen Gründen
- die Untersagung von Lackdickenmessungen
- die Untersagung der Unterbodenbegutachtung mittels einer Hebebühne
- die Untersagung der Anfertigung von Fahrzeugfotos
- die Untersagung einer Probefahrt bzw. Nichtbereitschaft, ein zugeparktes Fahrzeug für eine Probefahrt freizugeben
führt zu unnötigen Mehrkosten für Sie.
Leerfahrten des Kfz-Sachverständigen sind durch Sie als Beauftragenden zu tragen und werden Ihnen mit einer Fahrtkostenpauschale in Rechnung gestellt bzw. von Ihrem Erstattungbetrag abgezogen. Bei Abbruch nach Beginn der Begutachtung erhalten Sie keine Erstattung.
Eine fehlende Einverständniserklärung des Anbieters führt regelmäßig zu Verzögerungen bei der Terminvereinbarung. Wir bitten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse, offen und korrekt mit dem Anbieter des Fahrzeugs über Ihr Anliegen, eine Fahrzeugbegutachtung durch einen Kfz-Experten durchführen zu lassen, zu sprechen.
Für die Kommunikation mit dem Anbieter sind Sie als Kunde selbst verantwortlich! Indem Sie dem Anbieter offen und ehrlich den Grund für die Prüfung erläutern (z.B. um Transportschäden abzusichern), erleichtern Sie uns die Durchführung der Begutachtung enorm. Für ein vollständiges Gutachten muss der Anbieter die Begutachtungsbedingungen gewährleisten und mit dem Sachverständigen zusammenarbeiten. Falls es aufgrund von mangelnder Kooperation des Anbieters zu einer Einschränkung der Bedingungen kommt, wirkt sich das negativ auf die Aussagefähigkeit Ihres Gutachtens aus.
Sie haben Ihr Traumauto gefunden und sind an einer Begutachtung interessiert? Dann ist es wichtig, vorab folgende Punkte mit dem Fahrzeughalter zu klären:
1. Ist der Fahrzeughalter einverstanden und unterstützt die Begutachtung?
Voraussetzung für eine Begutachtung ist es, dass der Verkäufer oder Händler auch mit einer Begutachtung einverstanden ist. Um unnötige Gebühren zu vermeiden, die mit einem Widerruf verbunden sind, ist es für Sie notwendig, das Einverständnis des Anbieters einzuholen.
2. Ist das Fahrzeug von allen Seiten frei zugänglich und zugelassen?
Das Fahrzeug sollte von allen Seiten frei zugänglich, also nicht zugeparkt sein (im Winter muss das Fahrzeug auch schneefrei sein) damit der Kfz-Sachverständige Ihr Fahrzeug ohne Einschränkungen prüfen kann.
Grundsätzlich ist eine kleine Probefahrt in allen Leistungspaketen enthalten. Diese Probefahrt bedingt allerdings eine Haftpflichtversicherung zum Fahrzeug oder ein für die Probefahrt freigegebenes, geschlossenes Betriebsgelände.
Zusätzlich muss das Fahrzeug auch zugelassen sein oder über ein rotes Kennzeichen verfügen. Bitte beachten Sie, dass unsere Sachverständigen aus rechtlichen Gründen keine roten Kennzeichen zur Verfügung stellen können.
Diese müssen vom Verkäufer bereitgestellt und zum Begutachtungstermin am Fahrzeug angebracht sein, bzw. zu Beginn durch den Fahrzeughalter angebracht werden.
Voraussetzungen für die Durchführung einer Probefahrt sind außerdem eine volle Batterie sowie ausreichend vorhandener Kraftstoff.
Auch hier sollten Sie als Kunde mit dem Verkäufer des Fahrzeugs kurz telefonisch abklären, ob der Sachverständige eine Probefahrt durchführen darf und die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen bzw geschaffen werden. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Bedingungen für eine Probefahrt geschaffen werden! Eine Begutachtung erfolgt immer, nach den Vorortbedingungen zum Zeitpunkt der Besichtigung.
3. Ist eine Hebebühne vorhanden?
Fragen Sie bei Ihrem Verkäufer oder Händler nach, ob eine Hebebühne zur Begutachtung verfügbar ist und genutzt werden kann. Sollte keine Hebebühne zur Verfügung stehen führt dies zu Abstrichen bei der Unterbodenbegutachtung. Die Nutzung einer Hebebühne ist Gewichtsabhängig und daher bei den LKW und Wohnmobil- Begutachtungen nicht immer möglich.
4. Sind die Fahrzeugpapiere vorhanden?
Bitte stellen Sie sicher, dass zum Zeitpunkt der Begutachtung alle Dokumente und Papiere im Fahrzeug bereitliegen, damit unser Experte ein vollständiges Gutachten erstellen kann.
Bitte beachten Sie, dass Abweichungen von den Idealbedingungen zu Abstrichen bei der Aussagefähigkeit der Gutachten führen.
Durch hinderliche lokale und sachliche Umstände kann die Aussgefähigkeit eines Kfz-Gutachtens erheblich eingeschränkt werden, da bestimmte Bauteile ggf. nicht begutachtet werden können. Wenn die Begutachtung eines Bauteils aufgrund einer bestimmten Situation, welche der Kfz-Sachverständige nicht zu vertreten hat, unmöglich ist, dann erfolgt daraufhin kein Preisnachlass.
Schlechter Zugang zum Fahrzeug:
Wenn das Fahrzeug zugeparkt ist, kann keine Probefahrt durchgeführt werden. Dadurch können Schäden und Mängel nur eingeschränkt beurteilt werden.
Nicht gegebene Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges:
In diesem Fall ist kein Probelauf des Antriebsaggregates, keine Probefahrt und keine optimale Unterbodenbegutachtung möglich, da eine Hebebühne nicht erreicht werden kann. Der aufgezogene Reifensatz muss den Witterungsbedingungen entsprechen (StVO), damit eine Probefahrt durchgeführt werden kann.
Fehlende Zulassung des Fahrzeuges:
Dies führt zu einer eingeschränken Probefahrt auf dem Gelände (nur wenn dies vorort möglich ist).
Fehlende oder belegte Hebebühne:
Wenn die Hebebühne nicht vor Ort genutzt werden kann, führt auch dies zu Abstrichen bei der Unterbodenbegutachtung. Die Nutzung einer Hebebühne ist Gewichtsabhängig und daher bei den LKW und Wohnmobil- Begutachtungen nicht immer möglich.
Schlechte Lichtbedingungen:
Diese beeinträchtigen die Erkennung von Schäden und Mängeln.
Nasse oder unsaubere Oberfläche:
Diese erschwert ebenfalls die Erkennung von Schäden und Mängeln.
Unvollständige oder fehlende Fahrzeugpapiere:
Dies kann zu Verzögerungen bei der Fertigstellung des Gutachtens führen, da die Papiere für ein Gutachten zwingend erforderlich sind.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass unsere Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Die durch Sie zu tragende Vergütung staffelt sich, im Falle des Widerrufs wie folgt:
- diepruefer.de hat noch keinen Sachverständigen zugewiesen: Kunde bekommt 100% zurück, Sie zahlen 0,00 €
- diepruefer.de hat Ihnen einen Sachverständigen zugewiesen und der Sachverständige war noch nicht zum Fahrzeug unterwegs, Sie zahlen eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 30,00 €.
- diepruefer.de hat Ihnen einen Sachverständigen zugewiesen und der Sachverständige war am Standort des Prüfobjekts ohne die Begutachtung durchzuführen: Sie zahlen eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 30,00 € und eine Fahrtkostenpauschale für die Anreise des Sachverständigen i.H.v. 40,00 €, mithin insgesamt einen Betrag i.H.v. 70,00 €.
- diepruefer.de hat Ihnen einen Sachverständigen zugewiesen, der Sachverständige war am Standort des Prüfobjekts und die Begutachtung wurde durchgeführt, aber der Sachverständige hat noch kein Protokoll erstellt: Sie zahlen 80% des Gesamtpreises der jeweils beauftragten Prüfdienstleistung.
- Im Falle eines Widerrufs des Auftrages bei dem Produkt „Gebrauchtwagen Schnappschuss“ beträgt die Gebühr pauschal 30,00 € brutto.
Möchte der Kunde (Verbraucher), dass diepruefer.de vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, dann muss der Kunde im Bestellvorgang folgendes erklären/bestätigen:
Verbrauchererklärung über Beginn der Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist
Hiermit bestätige ich,
- Dass ich darüber belehrt wurde, dass mir ein 14-tägiges Widerrufsrecht zusteht. Eine entsprechende Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular wurden mir zur Verfügung gestellt wurden und ich dieses verstanden habe.
- Dass ich ausdrücklich zustimme, dass die beauftragten Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen.
- Dass ich darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass ich mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliere und dies akzeptiere.
- Dass ich für den Fall, dass ich vor vollständiger Vertragserfüllung den Vertrag widerrufe, für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen einen Wertersatz zu leisten habe.
Dies wird separat durch einen Bestätigungsbutton sichtbar gestaltet.
Während der Auftragsbearbeitung kann es zu verschiedenen Sachverhalten kommen, welche einen Widerruf oder einen Auftragsabbruch nach sich ziehen:
1. Bei der Beauftragung wurde eine falsche Fahrzeug- oder Preiskategorie angegeben
Sollte sich nach der Beauftragung herausstellen, dass das zu prüfende Fahrzeug einer anderen Fahrzeug- oder Preiskategorie zuzuordnen ist, als bei der Beauftragung angegeben wurde, so ist dies mit einer Umbuchung oder Widerruf des Auftrages verbunden. Im Falle einer Umbuchung ist der Differenzbetrag zum Preis der korrekten Leistung zu zahlen, sofern der Preis der korrekten Leistung über dem der ursprünglich beauftragten Leistung liegt. Sollte der Preis der korrekten Leistung niedriger sein als der Preis der ursprünglich beauftragten, so erhalten Sie den Differenzbetrag zurückerstattet. Im Falle eines Widerrufs vor Durchführung der Begutachtung erhalten Sie den Leistungsbetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr und ggf. einer Fahrtkostenpauschale erstattet.
2. Ihr Auftrag konnte nicht zugewiesen werden
Leider konnten wir Ihren Auftrag an keinen unserer Kfz-Sachverständigen vor Ort vermitteln. Unsere Kfz-Sachverständigen waren aus nicht definiertem Grund (dazu zählen z.B. Krankheit, terminliche Gebundenheit, Urlaub, Schulungen und andere Ereignisse) nicht in der Lage, Ihren Auftrag zu realisieren. Aus unserer Sicht ist daher kein Auftrag zustande gekommen. Dementsprechend fallen für Sie keine Gebühren an und Sie erhalten den gesamten Leistungsbetrag zurückerstattet.
3. Der nächstmögliche Begutachtungstermin wäre zu spät
Leider konnten wir die Begutachtung des beauftragten Fahrzeuges nicht in einer für Sie zumutbaren Zeit realisieren. Aus unserer Sicht ist daher kein Auftrag zustande gekommen. Dementsprechend fallen für Sie keine Gebühren an und Sie erhalten den gesamten Leistungsbetrag zurückerstattet.
4. Unzureichende Begutachtungsbedingungen
Im Rahmen der Terminvereinbarung für die Begutachtung erkundigte sich unser Kfz-Sachverständiger über die vorhandenen Bedingungen. Er informierte Sie über die mögliche Qualitätsminderung bei der Zustandsbewertung, welche durch Einschränkungen bei der Sicht- oder Funktionsprüfung entstehen könnte. Sie haben sich daraufhin für den Abbruch des Auftrages entschieden. In diesem Fall erhalten Sie den Leistungsbetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 30,00 € erstattet.
5. Der Kfz-Sachverständige ist bereits zur Begutachtung aufgebrochen, konnte diese aber nicht durchführen
Der Gutachter wurde erst vor Ort darüber informiert, dass z.B. das Fahrzeug an einem anderen Standort steht, sich in der Werkstatt befindet, oder der Verkäufer war nicht anwesend, sodass er die Begutachtung nicht zum vereinbarten Termin durchführen konnte. Es wurde ein neuer Termin vereibart - an dem der Prüfer erneut zur Begutachtung aufbricht. In diesem Fall berechnen wir für die angefallene Leerfahrt eine Fahrtkostenpauschale i.H.v. 40,00 €. Es entstehen keine Bearbeitungssgebühren oder Rückerstattungen.
6. Ihr Fahrzeug wurde verkauft, bevor der Kfz-Sachverständige zur Begutachtung aufgebrochen ist
Leider wurde das zu begutachtende Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft. Unser Kfz-Sachverständiger wurde rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt, sodass er nicht zum Ort der Begutachtung aufgebrochen ist. Somit ist keine Leerfahrt entstanden und Sie erhalten den Leistungsbetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr i.H.v 30,00 € erstattet.
7. Ihr Fahrzeug wurde verkauft, nachdem der Kfz-Sachverständige zur Begutachtung aufgebrochen ist
Leider wurde das zu begutachtende Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft. Unglücklicherweise wurde unser Kfz-Sachverständiger erst nach Ankunft am Ort der Begutachtung darüber informiert. In diesem Fall erhalten Sie den Leistungsbetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 30,00 € und einer Fahrtkostenpauschale i.H.v. 40,00 € erstattet.
8. Auftragsabbruch vor Beginn der Begutachtung am Fahrzeugstandort
Nach Ankunft des Kfz-Sachverständigen am Ort der Begutachtung mussten unzureichende Bedingungen für eine qualifizierte Fahrzeugbegutachtung festgestellt werden, welche aufgrund von Falschangaben auf Seiten des Anbieters vorher nicht identifiziert werden konnten. Im schlimmsten Falle verweigerte der Anbieter eine qualifizierte Begutachtung vollkommen. Der Auftrag musste vor Beginn der Begutachtung abgebrochen werden. In diesem Fall erhalten Sie den Leistungsbetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 30,00 € und einer Fahrtkostenpauschale i.H.v. 40,00 € erstattet.
9. Auftragsabbruch nach Beginn bzw. Abschluss der Begutachtung
Sollten Sie den Auftrag während oder nach der Durchführung der Begutachtung widerrufen, zahlen Sie 80% des Gesamtpreises der jeweils beauftragten Prüfdienstleistung.
10. Widerrufs „Gebrauchtwagen Schnappschuss“
Im Falle eines Widerrufs des Auftrages bei dem Produkt „Gebrauchtwagen Schnappschuss“ beträgt die Bearbeitungsgebühr pauschal 30,00 € brutto.
Bitte beachten Sie für detaillierte Informationen bezüglich der Höhe der jeweiligen Gebühren unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Einen Widerruf können Sie im Kundenkonto unter "Bestellungen" vornehmen.
Sie können allerdings nur dann widerrufen, wenn das Protokoll der Begutachtung Ihres Fahrzeuges noch nicht erstellt wurde, das heißt, wenn die vollständige Leistung noch nicht erbracht wurde.
Nach erfolgtem Widerruf erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung (erst dann ist der Widerruf gültig) sowie eine Gutschrift Ihres gezahlten Leistungsbetrages abzüglich der Gebühr(en). Diese Gutschrift überweisen wir Ihnen über den von Ihnen gewählten Zahlungsweg zurück.
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