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Oldtimerkauf – Alltagstauglichkeit auch für kleine Budgets

Gebrauchtwagen auf dem Weg zum automobilen Klassiker Oldtimer

Einen Oldtimer zu fahren hat natürlich seinen Reiz, sodass der Besitz eines solchen Fahrzeuges oftmals als Hobby oder Statussymbol angesehen wird. Jedoch sollte man die Aspekte einer Oldtimerzulassung auch einmal aus einer anderen Perspektive betrachten.

Zunächst, was ist ein Oldtimer? Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, welches vor mindestens 30 Jahren gebaut wurde. Für eine Zulassung als historisches Fahrzeug muss eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden. Bei dieser Prüfung wird festgestellt, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann.

Wirft man in der Automobilgeschichte einen Blick zurück, so staunt man eventuell über das ein oder andere Fahrzeug, welches tatsächlich schon ein Oldtimer ist. Sie nehmen noch immer am täglichen Straßenverkehr teil und deren Besitzer haben bis auf die üblichen Macken nichts Negatives zu berichten.

Nun steht die Frage im Raum, was einem ein Oldtimer denn zum täglichen Gebrauch nützt. Neben grundsoliden und langjährig bewährten Fahrzeugen steht natürlich der finanzielle Aspekt im Vordergrund. Das Hauptaugenmerk gilt hierbei wohl einem moderaten Anschaffungspreis sowie einer guten Ersatzteilverfügbarkeit. Doch auch bei der Kfz-Steuer kann man Vorzüge aus einer Oldtimerzulassung ziehen. Kraftfahrzeuge werden in der Regel nach Hubraum und der Abgasnorm besteuert. Dies ist der Grund, warum ältere Fahrzeuge uninteressanter werden. Das Fehlen eines geregelten Katalysators treibt die zu zahlende Steuer in die Höhe. Hier zeigt sich der finanzielle Pluspunkt einer Oldtimerzulassung. Historische Fahrzeuge werden derzeit pauschal mit 191 € pro Jahr besteuert. Von diesem pauschalen Betrag hat man bei fast allen Fahrzeugen einen Nutzen. Ausnahme bilden hier Fahrzeuge mit geringem Hubraum. Bis 700 ccm fährt man ohne eine Zulassung als historisches Fahrzeug günstiger (berechnet nach einem Satz von 25,36 €/100 ccm). Auch Besitzer von Oldtimer-Krafträdern profitieren hier. Für einspurige Kraftfahrzeuge beträgt die pauschale Kfz-Steuer nur 46 €.

Nun kommt Ihnen als Bewohner einer Großstadt mit einer bereits bestehenden oder in Planung befindlichen Umweltzone der Gedanke, dass Ihnen eine solche Steuervergünstigung nicht viel bringt, wenn Sie das gekaufte Auto schließlich nicht bewegen können. Hier kommt der zweite große Pluspunkt einer Oldtimerzulassung. Oldtimer sind von der Pflicht einer Feinstaubplakette befreit. Man darf mit solchen Fahrzeugen ungehindert die jeweiligen als Umweltzone gekennzeichneten Bereiche befahren.

Vorteile einer Oldtimerzulassung auf einen Blick

  • günstige Anschaffungspreise
  • fester Steuerbetrag von 191 € (für einspurige Fahrzeuge nur 46 €)
  • allgemeine Befreiung von der Feinstaubplakette

Voraussetzungen für eine Oldtimerzulassung

Ein H-Kennzeichen kann nur bei einer technischen Prüfstelle durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erteilt werden. Dazu wird das Fahrzeug einer Begutachtung unterzogen. Hierbei gilt für zugelassene Fahrzeuge bzw. Fahrzeuge mit einem gültigen Fahrzeugbrief eine Untersuchung im Rahmen einer Hauptuntersuchung. Liegen die Umstände eines ungültigen Fahrzeugbriefes oder gar das Fehlen dieses Dokumentes vor, muss das Fahrzeug gemäß § 21 der StVZO einer Vollabnahme unterzogen werden. Zusätzlich zu dieser Begutachtung wird festgestellt, ob das vorgestellte Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann. Folgende sechs Punkte werden bei dieser Überprüfung berücksichtigt:

  • Das Fahrzeug muss sich in einem erhaltungswürdigen Zustand befinden.
  • Es kann ein gebrauchter Zustand mit normalen Gebrauchsspuren vorliegen.
  • Kleinere Mängel, die das Fahrverhalten nicht einschränken, sind unter Umständen zulässig. Das Fahrzeug muss sich in einem fahrbereiten Zustand befinden.
  • Es dürfen keine Durchrostungen oder Unfallschäden am Fahrzeug vorhanden sein.
  • Die Originalität des Fahrzeuges muss gegeben sein. Das Erscheinungsbild sollte also dem der Auslieferung entsprechen.
  • Modifikationen müssen in der anfänglichen Betriebszeit durchgeführt und dokumentiert worden und damit zeitgenössisch sein (in den ersten 10 Jahren durchgeführte Veränderungen an Lackierung, Motor, Fahrwerk und Ähnlichem).


Bei eventuellen Modifikationen am Fahrzeug sollten Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit der zuständigen Prüfstelle halten, um die Zulassungsfähigkeit Ihres Oldtimers zu gewährleisten.

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