FAQ
Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen. Im ersten Teil finden Sie den Demo- Protokolle in allen zur Verfügung stehenden Sprachen. |
On this page you will find the answers to the most frequently asked questions. In the first part you will find the demo protocols in all available languages. |
Hinweise
Während der Auftragsbearbeitung kann es zu verschiedenen Sachverhalten kommen, welche einen Widerruf oder einen Auftragsabbruch nach sich ziehen:
1. Bei der Beauftragung wurde eine falsche Fahrzeug- oder Preiskategorie angegeben
Sollte sich nach der Beauftragung herausstellen, dass das zu prüfende Fahrzeug einer anderen Fahrzeug- oder Preiskategorie zuzuordnen ist, als bei der Beauftragung angegeben wurde, so ist dies mit einer Umbuchung oder Widerruf des Auftrages verbunden. Im Falle einer Umbuchung ist der Differenzbetrag zum Preis der korrekten Leistung zu zahlen, sofern der Preis der korrekten Leistung über dem der ursprünglich beauftragten Leistung liegt. Sollte der Preis der korrekten Leistung niedriger sein als der Preis der ursprünglich beauftragten, so erhalten Sie den Differenzbetrag zurückerstattet. Im Falle eines Widerrufs vor Durchführung der Begutachtung erhalten Sie den Leistungsbetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr und ggf. einer Fahrtkostenpauschale erstattet.
2. Ihr Auftrag konnte nicht zugewiesen werden
Leider konnten wir Ihren Auftrag an keinen unserer Kfz-Sachverständigen vor Ort vermitteln. Unsere Kfz-Sachverständigen waren aus nicht definiertem Grund (dazu zählen z.B. Krankheit, terminliche Gebundenheit, Urlaub, Schulungen und andere Ereignisse) nicht in der Lage, Ihren Auftrag zu realisieren. Aus unserer Sicht ist daher kein Auftrag zustande gekommen. Dementsprechend fallen für Sie keine Gebühren an und Sie erhalten den gesamten Leistungsbetrag zurückerstattet.
3. Der nächstmögliche Begutachtungstermin wäre zu spät
Leider konnten wir die Begutachtung des beauftragten Fahrzeuges nicht in einer für Sie zumutbaren Zeit realisieren. Aus unserer Sicht ist daher kein Auftrag zustande gekommen. Dementsprechend fallen für Sie keine Gebühren an und Sie erhalten den gesamten Leistungsbetrag zurückerstattet.
4. Unzureichende Begutachtungsbedingungen
Im Rahmen der Terminvereinbarung für die Begutachtung erkundigte sich unser Kfz-Sachverständiger über die vorhandenen Bedingungen. Er informierte Sie über die mögliche Qualitätsminderung bei der Zustandsbewertung, welche durch Einschränkungen bei der Sicht- oder Funktionsprüfung entstehen könnte. Sie haben sich daraufhin für den Abbruch des Auftrages entschieden. In diesem Fall erhalten Sie den Leistungsbetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 30,00 € erstattet.
5. Der Kfz-Sachverständige ist bereits zur Begutachtung aufgebrochen, konnte diese aber nicht durchführen
Der Gutachter wurde erst vor Ort darüber informiert, dass z.B. das Fahrzeug an einem anderen Standort steht, sich in der Werkstatt befindet, oder der Verkäufer war nicht anwesend, sodass er die Begutachtung nicht zum vereinbarten Termin durchführen konnte. Es wurde ein neuer Termin vereibart - an dem der Prüfer erneut zur Begutachtung aufbricht. In diesem Fall berechnen wir für die angefallene Leerfahrt eine Fahrtkostenpauschale i.H.v. 40,00 €. Es entstehen keine Bearbeitungssgebühren oder Rückerstattungen.
6. Ihr Fahrzeug wurde verkauft, bevor der Kfz-Sachverständige zur Begutachtung aufgebrochen ist
Leider wurde das zu begutachtende Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft. Unser Kfz-Sachverständiger wurde rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt, sodass er nicht zum Ort der Begutachtung aufgebrochen ist. Somit ist keine Leerfahrt entstanden und Sie erhalten den Leistungsbetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr i.H.v 30,00 € erstattet.
7. Ihr Fahrzeug wurde verkauft, nachdem der Kfz-Sachverständige zur Begutachtung aufgebrochen ist
Leider wurde das zu begutachtende Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft. Unglücklicherweise wurde unser Kfz-Sachverständiger erst nach Ankunft am Ort der Begutachtung darüber informiert. In diesem Fall erhalten Sie den Leistungsbetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 30,00 € und einer Fahrtkostenpauschale i.H.v. 40,00 € erstattet.
8. Auftragsabbruch vor Beginn der Begutachtung am Fahrzeugstandort
Nach Ankunft des Kfz-Sachverständigen am Ort der Begutachtung mussten unzureichende Bedingungen für eine qualifizierte Fahrzeugbegutachtung festgestellt werden, welche aufgrund von Falschangaben auf Seiten des Anbieters vorher nicht identifiziert werden konnten. Im schlimmsten Falle verweigerte der Anbieter eine qualifizierte Begutachtung vollkommen. Der Auftrag musste vor Beginn der Begutachtung abgebrochen werden. In diesem Fall erhalten Sie den Leistungsbetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 30,00 € und einer Fahrtkostenpauschale i.H.v. 40,00 € erstattet.
9. Auftragsabbruch nach Beginn bzw. Abschluss der Begutachtung
Sollten Sie den Auftrag während oder nach der Durchführung der Begutachtung widerrufen, zahlen Sie 80% des Gesamtpreises der jeweils beauftragten Prüfdienstleistung.
10. Widerrufs „Gebrauchtwagen Schnappschuss“
Im Falle eines Widerrufs des Auftrages bei dem Produkt „Gebrauchtwagen Schnappschuss“ beträgt die Bearbeitungsgebühr pauschal 30,00 € brutto.
Bitte beachten Sie für detaillierte Informationen bezüglich der Höhe der jeweiligen Gebühren unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.