FAQ
Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen. Im ersten Teil finden Sie den Demo- Protokolle in allen zur Verfügung stehenden Sprachen. |
On this page you will find the answers to the most frequently asked questions. In the first part you will find the demo protocols in all available languages. |
Hinweise
Sie haben Ihr Traumauto gefunden und sind an einer Begutachtung interessiert? Dann ist es wichtig, vorab folgende Punkte mit dem Fahrzeughalter zu klären:
1. Ist der Fahrzeughalter einverstanden und unterstützt die Begutachtung?
Voraussetzung für eine Begutachtung ist es, dass der Verkäufer oder Händler auch mit einer Begutachtung einverstanden ist. Um unnötige Gebühren zu vermeiden, die mit einem Widerruf verbunden sind, ist es für Sie notwendig, das Einverständnis des Anbieters einzuholen.
2. Ist das Fahrzeug von allen Seiten frei zugänglich und zugelassen?
Das Fahrzeug sollte von allen Seiten frei zugänglich, also nicht zugeparkt sein (im Winter muss das Fahrzeug auch schneefrei sein) damit der Kfz-Sachverständige Ihr Fahrzeug ohne Einschränkungen prüfen kann.
Grundsätzlich ist eine kleine Probefahrt in allen Leistungspaketen enthalten. Diese Probefahrt bedingt allerdings eine Haftpflichtversicherung zum Fahrzeug oder ein für die Probefahrt freigegebenes, geschlossenes Betriebsgelände.
Zusätzlich muss das Fahrzeug auch zugelassen sein oder über ein rotes Kennzeichen verfügen. Bitte beachten Sie, dass unsere Sachverständigen aus rechtlichen Gründen keine roten Kennzeichen zur Verfügung stellen können.
Diese müssen vom Verkäufer bereitgestellt und zum Begutachtungstermin am Fahrzeug angebracht sein, bzw. zu Beginn durch den Fahrzeughalter angebracht werden.
Voraussetzungen für die Durchführung einer Probefahrt sind außerdem eine volle Batterie sowie ausreichend vorhandener Kraftstoff.
Auch hier sollten Sie als Kunde mit dem Verkäufer des Fahrzeugs kurz telefonisch abklären, ob der Sachverständige eine Probefahrt durchführen darf und die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen bzw geschaffen werden. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Bedingungen für eine Probefahrt geschaffen werden! Eine Begutachtung erfolgt immer, nach den Vorortbedingungen zum Zeitpunkt der Besichtigung.
3. Ist eine Hebebühne vorhanden?
Fragen Sie bei Ihrem Verkäufer oder Händler nach, ob eine Hebebühne zur Begutachtung verfügbar ist und genutzt werden kann. Sollte keine Hebebühne zur Verfügung stehen führt dies zu Abstrichen bei der Unterbodenbegutachtung. Die Nutzung einer Hebebühne ist Gewichtsabhängig und daher bei den LKW und Wohnmobil- Begutachtungen nicht immer möglich.
4. Sind die Fahrzeugpapiere vorhanden?
Bitte stellen Sie sicher, dass zum Zeitpunkt der Begutachtung alle Dokumente und Papiere im Fahrzeug bereitliegen, damit unser Experte ein vollständiges Gutachten erstellen kann.
Bitte beachten Sie, dass Abweichungen von den Idealbedingungen zu Abstrichen bei der Aussagefähigkeit der Gutachten führen.