FAQ
Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen. Im ersten Teil finden Sie den Demo- Protokolle in allen zur Verfügung stehenden Sprachen. |
On this page you will find the answers to the most frequently asked questions. In the first part you will find the demo protocols in all available languages. |
Hinweise
Durch hinderliche lokale und sachliche Umstände kann die Aussgefähigkeit eines Kfz-Gutachtens erheblich eingeschränkt werden, da bestimmte Bauteile ggf. nicht begutachtet werden können. Wenn die Begutachtung eines Bauteils aufgrund einer bestimmten Situation, welche der Kfz-Sachverständige nicht zu vertreten hat, unmöglich ist, dann erfolgt daraufhin kein Preisnachlass.
Schlechter Zugang zum Fahrzeug:
Wenn das Fahrzeug zugeparkt ist, kann keine Probefahrt durchgeführt werden. Dadurch können Schäden und Mängel nur eingeschränkt beurteilt werden.
Nicht gegebene Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges:
In diesem Fall ist kein Probelauf des Antriebsaggregates, keine Probefahrt und keine optimale Unterbodenbegutachtung möglich, da eine Hebebühne nicht erreicht werden kann. Der aufgezogene Reifensatz muss den Witterungsbedingungen entsprechen (StVO), damit eine Probefahrt durchgeführt werden kann.
Fehlende Zulassung des Fahrzeuges:
Dies führt zu einer eingeschränken Probefahrt auf dem Gelände (nur wenn dies vorort möglich ist).
Fehlende oder belegte Hebebühne:
Wenn die Hebebühne nicht vor Ort genutzt werden kann, führt auch dies zu Abstrichen bei der Unterbodenbegutachtung. Die Nutzung einer Hebebühne ist Gewichtsabhängig und daher bei den LKW und Wohnmobil- Begutachtungen nicht immer möglich.
Schlechte Lichtbedingungen:
Diese beeinträchtigen die Erkennung von Schäden und Mängeln.
Nasse oder unsaubere Oberfläche:
Diese erschwert ebenfalls die Erkennung von Schäden und Mängeln.
Unvollständige oder fehlende Fahrzeugpapiere:
Dies kann zu Verzögerungen bei der Fertigstellung des Gutachtens führen, da die Papiere für ein Gutachten zwingend erforderlich sind.